Seit Januar 2009 ist die theoretische Prüfung nur noch am PC möglich! Auch wurden die Fremdsprachen neuerdings auf die 11 offiziellen Fremdsprachen (z. B. Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Türkisch usw.) beschränkt.
Bei LKW und Bus ist die theoretische Prüfung nur noch in deutscher Sprache möglich!
Für alle Führerscheine außer C + D: - ein Sehtest
- eine Bescheinigung über Kursteilnahme "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- ein Paßbild
Für die Führerscheine C + D: - ein augenärztliches Gutachten - ein ärztliches Gesundheitszeugnis - eine Bescheinigung über Kursteilnahme "Erste Hilfe" - ein Paßbild - psychomotorisches Gutachten (nur für Bus) - Führungszeugnis Typ "O" (nur für Bus)
Frühestens drei Monate vor erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).
Bei Ersterteilung der Klassen B, A(-) und A1 sind höchstens 10 Fehlerpunkte erlaubt, bei LKW und Bus auch. Für die Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.
Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine Theorieprüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.
Deine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung, deine praktische Prüfung ablegen.
Frühestens ein Monat vor erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen ).
In der Regel zwischen 30-75 Minuten, je nach Führerscheinklasse.
Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine praktische Prüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.
Für die Führerscheinklassen M, L oder T gibt es keine Probezeit. Ansonsten gilt: Einen Führerschein auf Probe erhälst du, wenn du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A1, B) erwirbst.
Die Probezeit beginnt mit Erteilung des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern du während deiner Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst).
Es kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war. In der Regel wird ein Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer (Nachschulung) angeordnet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre, auf insgesamt vier Jahre.
Solltest du nicht am Aufbauseminar teilnehmen (oder die festgelegte Frist versäumen), wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Seminar dauert ca. zwei bis vier Wochen und wird als Gruppen- oder Einzelseminar durchgeführt. Darin enthalten sind vier Sitzungen und eine Fahrprobe. Im Einzelseminar dauert eine Sitzung 60 Minuten, im Gruppenseminar 135 Minuten.
Seit dem 01.01.1999 kannst du Punkte in der Verkehrssünderkartei abbauen.
Bei nicht mehr als 8 Punkten können innerhalb von fünf Jahren 4 Punkte abgebaut werden, wenn freiwillig ein Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP) besucht wird.
Bei 9 bis 13 Punkten, erfolgt eine schriftliche Verwarnung der Behörde mit dem Hinweis der Möglichkeit, ein ASP-Seminar zu besuchen. Führst du dieses durch, werden 2 Punkte abgebaut.
Sofern 14 bis 17 Punkte vorhanden sind, erfolgt eine schriftliche Verwarnung der Behörde zum zwingenden Besuch eines ASP-Seminars, bei dem keine Punkte abgebaut werden.
In solchen Fällen kannst du jedoch 2 Punkte abbauen, indem du freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnimmst.
Bei Erreichen von 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.