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| Mit 16 1/2 Jahren kannst du dich zur Führerscheinausbildung anmelden. - Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du mit 17 Jahren deine Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahren".
- Du darfst nur mit einer Begleitperson fahren.
- Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt.
- Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag. Du erhältst dann den EU-Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle.
| Voraussetzungen der Begleitpersonen:
- müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.
- müssen mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein.
- dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.
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